Infos von A-Z

Absenzen

Eltern und Erziehungsberechtigte sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Wer ein Kind schuldhaft nicht zur Schule schickt, macht sich strafbar. Absenzen vom Unterricht sind vor Schulbeginn bei der unterrichtenden Lehrperson via KLAPP zu melden. Der Grund für die Abwesenheit muss mitgeteilt werden.

Aufgabenhilfe

Im Prinzip sollten die Kinder die Hausaufgaben selbständig lösen können. Manchmal ist aber eine freiwillige Unterstützung auf privater Basis wünschenswert und förderlich.

Unsere Lehrpersonen geben so weit möglich unverbindliche Adresslisten von Personen, die Nachhilfestunden erteilen oder Aufgabenhilfen anbieten und mit der Schule in regelmässigem Kontakt stehen, an die Erziehungsberechtigen ab.

Kosten:
In der Regel gilt:

30 Minuten à Fr. 10.-
45 Minuten à Fr. 15 .-
60 Minuten à Fr. 20.-

Bibliothek

Bibliothek – Öffnungszeiten

Bibliothek – Ordnung

Beurteilung

Die Beurteilung erfolgt förder– und leistungsorientiert nach Lehrplan 21.

Blockzeiten

Als Blockzeiten werden im Kanton Bern das Verweilen der Lernenden an der Schule während fünf Vormittagen pro Woche zu mindestens je vier Lektionen (08.10 – 11.45 Uhr) verstanden. Die Blockzeiten beinhalten Unterricht und Pausen.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Mit den Unterrichtsangeboten in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützt der Kanton Kinder und Jugendliche ohne Kenntnisse oder mit noch ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache beim Aufbau der notwendigen Kompetenzen. Damit sollen die Betroffenen nach und nach dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können.

Dispensationen

Alle Dispensationen sind schriftlich der Schulleitung einzureichen. Das Dispensationsgesuch muss mindestens 4 Wochen vor der Abwesenheit schriftlich per Brief eingereicht sein. Die Schulleitung entscheidet über Dispensationen bis zu 8 Schulwochen. Grundsätzlich sind die 5 Halbtage anzurechnen. Über längere Dispensationen entscheidet das Inspektorat.

Elektronische Geräte

Handyregelung

Elternabend

Die Lehrkräfte laden mindestens einmal pro Schuljahr zu einem Elternabend ein. Ihre Anwesenheit setzen wir voraus.

Fahrradkultur

Die Polizei des Kantons Bern empfiehlt, erst nach bestandener Fahrradprüfung in der 5. Klasse, die Kinder ohne Begleitung eines Erwachsenen mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Empfehlung unterstützen. Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, bitten wir Sie, den Weg via Bahnhofstrasse zu empfehlen und nicht denjenigen via Tulpenweg. Am Tulpenweg sind die Kinder zu Fuss unterwegs und es kann gefährlich werden, wenn die Kinder mit ihren Fahrrädern an diesen vorbeifahren. Wer mit dem Fahrrad zur Schule fährt, muss die Verkehrsregeln kennen und diese auch einhalten können. Zudem empfehlen wir das Tragen eines Fahrradhelms. Das Fahren über den Pausenplatz, vorbei an der Mehrzweckhalle vor und nach dem Unterricht ist nicht erlaubt.

Ferienplan

Der Ferienplan wird zum Schulanfang veröffentlicht und allen Kindern abgegeben. Daten siehe Schulferien.

Halbtage

Die 5 Halbtage geben den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch das eigene Kind zu dispensieren. Dies für Tätigkeiten und Anlässe, welche die Erziehungsberechtigten mehr gewichten als den Schulbesuch.

An Schulanlässen sollen keine Halbtage bezogen werden.

Die Lehrpersonen sind spätestens am Vortag durch die Erziehungsberechtigten (via Klapp) zu informieren. Die Kinder bzw. Eltern sind für die Nacharbeitung des entgangenen Schulstoffes selbst verantwortlich.

Hausaufgaben

Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht und werden gemäss Lehrplan 21 erteilt.

Integrative Förderung (IF)

Die IF löst den ehemaligen Spezialunterricht „Heilpädagogisches Ambulatorium“ ab. Sie ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Lern-, Entwicklungs- oder Verhaltensschwierigkeiten die Regelklasse zu besuchen. Diese werden durch Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zusätzlich unterstützt, sei es unterrichtsintegriert oder im Gruppenunterricht ausserhalb der Klasse. Im Kindergarten geht es insbesondere auch darum, Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und Lernvoraussetzungen für einen gelingenden Schuleintritt zu schaffen.

Klassen mit besonderer Förderung (KbF)

Diesen Klassen können Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten (Entwicklungsverzögerung, Leistungsverhalten, Motivation, Sozialverhalten, usw.) zugewiesen werden, bei denen die Förderung in einer Klasse mit kleinerem Schülerbestand und heilpädagogisch ausgebildetem Lehrpersonal als adäquater beurteilt wird.

Komission für Schule und Jugend

Die Komission für Schule und Jugend nimmt die strategisch-politische Führung des Kindergartens, der Primarschule, der Tagesschulangebote sowie die Aufsicht wahr.

Läuse

Wo viele Kinder zusammen kommen, können diese unliebsamen Tierchen auftreten. Läuse sind nicht das Resultat mangelnder Hygiene. Das Auftauchen von Läusen muss der Klassenlehrperson sofort gemeldet werden. Tauchen Läuse im Kindergarten oder in der Schule auf werden die Eltern und Erziehungsberechtigten informiert.

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Logopädie

Logopädie unterstützt Kinder und Jugendliche mit Störungen oder Auffälligkeiten in der Sprache. Eine Spracherwerbsstörung kann zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich führen. Davon betroffen sind diejenigen schulischen Bereiche, bei denen Sprache und Sprachverstehen von Bedeutung sind.

Psychomototrik

Psychomotorik unterstützt Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, sich angemessen zu bewegen. Diese fallen bei alltäglichen Bewegungen, im Turnen, Schreiben und oft auch im Sozialverhalten auf. Ein eingeschränktes Bewegungsverhalten kann sich erschwerend auf die Entwicklung der Beziehungs- und Ausdrucksmöglichkeiten sowie generell auf das Lernverhalten auswirken. Erscheinungsbilder einer solche Störung können z. B. sein: Ungeschicktheit, Gehemmtheit, Ängstlichkeit, Unkonzentriertheit, Unruhe oder Aggressivität.

Repetition

Die Wiederholung eines Schuljahres ist während der obligatorischen Schulzeit grundsätzlich nur einmal möglich. Die Schulleitung kann auf begründete Gesuche von Erziehungsberechtigen hin die freiwillige Repetition eines Schuljahres gestatten. Sind die Leistungen eines Kindes in der Mehrheit der obligatorischen Unterrichtsfächer ungenügend, so muss das Kind die Klasse wiederholen.

Schulärztlicher Dienst

Im Laufe der Schulzeit werden mehrere medizinische Reihenuntersuchungen durchgeführt (2. Kindergartenjahr, 4. Klasse, 8. Klasse). Die vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchungen können entweder durch den Schularzt oder durch den Hausarzt durchgeführt werden. Die Kosten des privaten Arztes gehen zu Lasten der Eltern, respektive deren Krankenkasse. Die Kosten der schulärztlichen Untersuchung trägt die Gemeinde. Bei der Untersuchung wird besonders auf Seh- und Hörschwächen geachtet und der Impfstatus kontrolliert.

Schulkalender

Im Schulkalender werden alle Daten für das neue Schuljahr festgehalten, die zu Schuljahresbeginn bereits bekannt sind.

Schulkalender2023_2024

Schulzahnärztlicher Dienst

Vom Kindergarten bis zur 9. Klasse werden jährlich Reihenuntersuchungen durchgeführt. Die vorgeschriebenen schulzahnärztlichen Untersuchen können entweder durch den Schulzahnarzt oder durch den eigenen Zahnarzt durchgeführt werden. Die Kosten des privaten Zahnarztes gehen zu Lasten der Eltern beziehungsweise deren Krankenkasse. Die Kosten der schulzahnärztlichen Untersuchung trägt die Gemeinde. Das Untersuchungsergebnis wird zusammen mit einem allfälligen Kostenvoranschlag für die Behandlung in die Schulzahnkarte eingetragen.

Zuständig für die Organisation der schulzahnärztlichen Untersuchung ist: Daniela Liechti: 079 472 37 00

Spezialunterricht

Der Spezialunterricht ist ein Unterstützungsangebot des Kindergartens und der Volksschule. Er fördert, unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungs- und Entwicklungsbedarf in schulischen und sozialen Lernprozessen. Er ermöglicht ihnen so, in der Regelkasse zu verbleiben. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen von Bedeutung. Ein weiteres Ziel des Spezialunterrichts ist das frühzeitige Verhindern oder Erkennen von möglichen Lernschwierigkeiten. Zudem können Lehrpersonen für Spezialunterricht bei Auffälligkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler oder schwierigen Situationen in der Klasse zur Beobachtung, Beratung oder für Kurzinterventionen beigezogen werden.

Tagesschule

Das Angebot der Tagesschule steht allen Kindern (Kindergarten – 9. Schuljahr) offen, die in der Gemeinde wohnhaft sind.

Übertritt Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler treten nach sechs Jahren Primarschule in die dreijährige Sekundarstufe I über. Im Oberstufenzentrum Wiedlisbach besuchen die Kinder eine Klasse, in der sowohl Real- als auch Sekundarschülerinnen und -Schüler unterrichtet werden.

Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp bzw. denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden.

Der Übertrittsentscheid basiert auf dem Arbeits- und Lernverhalten in allen Fächern, der Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch, den Beobachtungen der Eltern, der Selbsteinschätzung des Kindes und der Einschätzung durch die Lehrperson.

Unfallversicherung

Die Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen nicht durch die Schule, sondern bei der privaten, obligatorischen Krankenversicherung versichert.